Auch; Beisatz: Die fremdnützige Treuhänderin verpflichtet sich bei einer Erwerbstreuhand, für den Treugeber auf dessen Rechnung und nach seinen Weisungen zu halten. (siehe bereits 7 Ob 203/06p). (T2) Beisatz: Im Rahmen der Treuhand ist das Treugut dem Treugeber bereits wirtschaftlich zugeordnet. (siehe bereits 7 Ob 287/03m). (T3) Veröff: SZ 2015/22