Beisatz: Voraussetzungen des § 871 ABGB zur Vertragsaufhebung nicht erforderlich. (Irrtum über Urheberschaft eine Gemäldes). (T1) Veröff: EvBl 1966/352 S 461
Beis wie T2; Beisatz: Einer gerichtlichen Anfechtung wegen (gemeinsamen) Irrtums bedarf es nicht, wenn die Parteien den Vertrag einvernehmlich aufheben. (T5) Veröff: SZ 56/96
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 9 Ob 67/23b
Beisatz wie T3 Beisatz: Ein gemeinsamer Irrtum kann von einem Verkäufer nicht dem Preisminderungsrecht eines Käufers nach § 932 Abs 4 ABGB entgegengehalten werden. (T9)