Norm
ABGB §896Rechtssatz
Wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges Rückgriff gegen den am Unfall schuldtragenden Lenker bzw Mitfahrer nimmt, ist dies kein Schadenersatzanspruch, sondern ein dem § 1042 ABGB ähnlicher Anspruch, daher unterliegt er nicht der dreijährigen, sondern der allgemeinen 30 jährigen Verjährungszeit.Wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges Rückgriff gegen den am Unfall schuldtragenden Lenker bzw Mitfahrer nimmt, ist dies kein Schadenersatzanspruch, sondern ein dem Paragraph 1042, ABGB ähnlicher Anspruch, daher unterliegt er nicht der dreijährigen, sondern der allgemeinen 30 jährigen Verjährungszeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0017409Im RIS seit
23.02.1955Zuletzt aktualisiert am
22.05.2024