RS OGH 2019/8/29 4Ob124/55; 2Ob12/71; 5Ob11/73 (5Ob12/73); 1Ob158/74; 2Ob186/74 (2Ob187/74); 2Ob108/

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Veröffentlicht am 06.12.1955
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Rechtssatz

Es begründet Arglist, die der Einrede der Verjährung entgegengesetzt werden kann, wenn zuerst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dann doch im Prozess die Verjährung eingewendet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0014828

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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