Norm
StPO §25Rechtssatz
§ 25 StPO ist eine an die Sicherheitsorgane gerichtete Verfahrensbestimmung, aus der keine Folgerungen für das materielle Strafrecht abgeleitet werden können.Paragraph 25, StPO ist eine an die Sicherheitsorgane gerichtete Verfahrensbestimmung, aus der keine Folgerungen für das materielle Strafrecht abgeleitet werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0096350Dokumentnummer
JJR_19560420_OGH0002_0050OS00182_5600000_001