RS OGH 2025/6/26 7Ob10/58; 5Ob57/65; 6Ob157/68; 6Ob312/68; 5Ob104/71; 5Ob300/71; 6Ob66/73; 7Ob646/78

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Veröffentlicht am 26.02.1958
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Rechtssatz

Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit ist an und für sich eine Rechtsfrage, die auf Grund der Feststellungen über den Geisteszustand des Erblassers und den Grad der Beeinträchtigung der Willensbildung zu beantworten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0012408

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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