Norm
ZPO §272 BRechtssatz
Einer Aufhebung des Ersturteiles unter Bindung an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes steht die Bestimmung des § 272 ZPO entgegen.Einer Aufhebung des Ersturteiles unter Bindung an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes steht die Bestimmung des Paragraph 272, ZPO entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0040132Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2024