RS OGH 1960/6/10 1Ob193/60, 1Ob288/60

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Veröffentlicht am 10.06.1960
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Norm

AmnestieG 1956 §5 Z5
AHG §1

Rechtssatz

Kein Amtshaftungsanspruch des ehemaligen Eigentümers des verfallenen Vermögens gegen die Republik, wenn das Vermögen in der Zeit vor Inkrafttreten der Vermögensverfallsamnestie (nach Eröffnung des Konkurses über das verfallene Vermögen) kridamäßig veräußert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0049733

Dokumentnummer

JJR_19600610_OGH0002_0010OB00193_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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