RS OGH 1961/1/17 9Os246/60, 9Os205/68, 9Os43/78, 11Os126/84, 9Os24/85, 12Os35/87, 10Os43/87, 14Os72/

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Veröffentlicht am 17.01.1961
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Norm

StPO §252
StPO §276a
StPO §281 Z4 A

Rechtssatz

Durch die einverständliche Verlesung in einer früheren Hauptverhandlung gestellter Anträge und der darüber ergangenen Entscheidung in der neu durchgeführten neuen Hauptverhandlung wird nicht bewirkt, daß diese Anträge als in der neuen Hauptverhandlung wiederholt anzusehen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0098044

Dokumentnummer

JJR_19610117_OGH0002_0090OS00246_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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