Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Ob dem Bedrohten gegründete Besorgnisse eingeflößt wurden, ist für die Zurechnung zum Tatbestand nach dem § 98 lit b StG ohne Bedeutung (Slg 980, ÖRZ 1937,253).Ob dem Bedrohten gegründete Besorgnisse eingeflößt wurden, ist für die Zurechnung zum Tatbestand nach dem Paragraph 98, Litera b, StG ohne Bedeutung (Slg 980, ÖRZ 1937,253).
Entscheidungstexte