RS OGH 2022/11/21 5Ob85/61, 8Ob234/63, 3Ob38/64, 6Ob336/65, 4Ob82/71, 6Ob17/72, 4Ob503/72, 4Ob20/73,

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Veröffentlicht am 15.03.1961
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Norm

ABGB §914 II
  1. ABGB § 914 heute
  2. ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Tragweite einer in einer Urkunde abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärung kommt es nicht darauf an, was die Partei bei Angabe der Erklärung gewollt hat, sondern allein darauf, welche Bedeutung der Vertragsgegner der Erklärung seines Partners nach deren Wortlaut unter Berücksichtigung des Geschäftszweckes beilegen mußte (so schon 5 Ob 324, 344/60).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0017823

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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