RS OGH 2008/2/7 3Ob161/61, 6Ob260/66, 6Ob270/67, 2Ob259/67, 6Ob4/68, 2Ob267/69, 6Ob43/70, 4Ob302/72,

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Veröffentlicht am 24.04.1961
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Rechtssatz

Ein Anerkenntnis kann selbst wegen eines vom Gegner veranlassten Irrtums darüber, ob die anerkannte Forderung wirklich zu Recht besteht, nur im Falle eines Betruges angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0014778

Dokumentnummer

JJR_19610424_OGH0002_0030OB00161_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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