RS OGH 2019/6/24 2Ob30/62, 6Ob294/64, 2Ob254/68, 1Ob328/71, 5Ob269/71 (5Ob270/71 -5Ob274/71), 2Ob266

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Veröffentlicht am 09.02.1962
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Rechtssatz

Auf die Frage des etwaigen eigenen Verschuldens des Verletzten ist zwar nicht von Amts wegen einzugehen; es ist aber nicht erforderlich, dass der Beklagte das Mitverschulden des Klägers ausdrücklich geltend macht; es genügt, wenn sich dem Vorbringen des Beklagten entnehmen lässt, dass damit ein Verschulden des Verletzten behauptet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0027103

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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