Norm
EO §35Rechtssatz
Es ist richtig, dass alle Einwendungen im Sinne des § 35 EO schon in der Klage geltend zu machen sind. Dies schließt aber nicht aus, dass sie im Zuge des Rechtsstreites ergänzt und erläutert werden können (Entscheidung JBl 1935,321).Es ist richtig, dass alle Einwendungen im Sinne des Paragraph 35, EO schon in der Klage geltend zu machen sind. Dies schließt aber nicht aus, dass sie im Zuge des Rechtsstreites ergänzt und erläutert werden können (Entscheidung JBl 1935,321).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0001307Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025