Norm
MG §19 Abs2 Z11 D1Rechtssatz
Die Frage, ob die vermieteten Wohnräume einem dringenden Wohnungsbedürfnis der im § 19 Abs 2 Z 11 MG genannten nahen Angehörigen dienen, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters zu beurteilen.Die Frage, ob die vermieteten Wohnräume einem dringenden Wohnungsbedürfnis der im Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MG genannten nahen Angehörigen dienen, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0068545Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008