RS OGH 1998/8/10 5Ob197/64, 7Ob213/98v

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Veröffentlicht am 24.09.1964
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Rechtssatz

Wies das Erstgericht den Antrag auf Zustellung der Streitverkündigung zurück und trug das Rekursgericht die Zustellung auf, dann ist Revisionsrekurs unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0035561

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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