RS OGH 1990/6/7 6Ob271/65, 1Ob148/72, 5Ob38/73, 1Ob776/76, 6Ob634/76, 7Ob576/90

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Veröffentlicht am 20.10.1965
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Rechtssatz

Mehrere Miterben, denen die Verwaltung und Besorgung des Nachlasses überlassen wurde, bilden in Ansehung dieser Befugnisse eine Rechtsgemeinschaft. Können sie sich über eine Verwaltungsmaßnahme, wie die Fortführung eines vom Verlassenschaftskurator eingeleiteten Rechtsstreites, nicht einigen, kann der bisherige Verlassenschaftskurator zur Fortführung des Prozesses belassen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0008188

Dokumentnummer

JJR_19651020_OGH0002_0060OB00271_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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