RS OGH 2026/1/21 8Ob57/66; 5Ob163/66; 6Ob285/68 (6Ob288/68); 6Ob44/74; 8Ob226/76; 1Ob685/78; 8Ob27/7

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Veröffentlicht am 19.04.1966
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0035638

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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