Norm
ABGB §1052 B3Rechtssatz
Bei Nichterrichtung eines Ratenbriefes ist zwar das Abzahlungsgeschäft rechtswirksam zustandegekommen (§ 10 Abs 3 RatenG), der Verkäufer kann aber den Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises nicht geltend machen, bevor er nicht dem Käufer eine Abschrift eines ordentlich errichteten Ratenbriefes ausgefolgt hat und die fünftägige, dem Käufer offenstehende Rücktrittsfrist verstrichen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0021059Dokumentnummer
JJR_19661115_OGH0002_0040OB00522_6600000_001