RS OGH 2018/3/22 6Ob202/67, 4Ob363/71, 7Ob643/78, 4Ob124/80, 8Ob517/82, 8Ob255/99d, 6Ob206/02s, 6Ob1

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Veröffentlicht am 13.09.1967
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Rechtssatz

Durch die Manifestationsklage wird die Verjährung hinsichtlich der auf Grund der eidlichen Angabe begehrten Leistungen unterbrochen (hier: Hervorkommen von bei der Pflichtteilsausmessung zu berücksichtigenden Schenkungen).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0034809

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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