Norm
ABGB §163 CRechtssatz
Zur Frage der Ordination eines inländischen Gerichtes, das gemäß Art 3 des Haager Unterhaltsvollstreckungsabk zur Entscheidung über das Unterhaltsbegehren des Kindes, nicht aber zur Entscheidung über die gleichzeitige begehrte Vaterschaftsfeststellung zuständig ist.Zur Frage der Ordination eines inländischen Gerichtes, das gemäß Artikel 3, des Haager Unterhaltsvollstreckungsabk zur Entscheidung über das Unterhaltsbegehren des Kindes, nicht aber zur Entscheidung über die gleichzeitige begehrte Vaterschaftsfeststellung zuständig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0048625Dokumentnummer
JJR_19691216_OGH0002_0080ND00088_6900000_001