Rechtssatz
Die Bestimmung des § 934 ABGB betreffend die Schadloshaltung wegen Verletzung über die Hälfte gilt auch für Bestandverträge.Die Bestimmung des Paragraph 934, ABGB betreffend die Schadloshaltung wegen Verletzung über die Hälfte gilt auch für Bestandverträge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0018917Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2022