RS OGH 2022/4/28 1Ob1/70, 8Ob576/86, 1Ob606/91, 8Ob567/93, 3Ob324/04z, 2Ob126/08f, 10Ob48/20m, 7Ob14

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1970
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 934 ABGB betreffend die Schadloshaltung wegen Verletzung über die Hälfte gilt auch für Bestandverträge.Die Bestimmung des Paragraph 934, ABGB betreffend die Schadloshaltung wegen Verletzung über die Hälfte gilt auch für Bestandverträge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0018917

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten