Norm
ABGB §1325 D8Rechtssatz
Der Schädiger kann die - auf Grund der Rentendynamik erfolgte - Erhöhung einer Versehrtenrente des Geschädigten, die bei der Errechnung der gemäß § 1325 ABGB zu leistenden Rente berücksichtigt wurde, mit Klage nach § 35 EO geltend machen.Der Schädiger kann die - auf Grund der Rentendynamik erfolgte - Erhöhung einer Versehrtenrente des Geschädigten, die bei der Errechnung der gemäß Paragraph 1325, ABGB zu leistenden Rente berücksichtigt wurde, mit Klage nach Paragraph 35, EO geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001267Dokumentnummer
JJR_19701125_OGH0002_0030OB00135_7000000_001