§ 15 KO und § 15 AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche.Paragraph 15, KO und Paragraph 15, AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche.