Rechtssatz
Die Bestimmung des § 102 Abs 6 KFG ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB. Die durch sie normierte Sicherungspflicht ist streng auszulegen (Abstellen eines Personenkraftwagens vor der Waschbox einer Tankstelle, unversperrt und bei Steckenlassen des Zündschlüssels).Die Bestimmung des Paragraph 102, Absatz 6, KFG ist eine Schutznorm im Sinne des Paragraph 1311, ABGB. Die durch sie normierte Sicherungspflicht ist streng auszulegen (Abstellen eines Personenkraftwagens vor der Waschbox einer Tankstelle, unversperrt und bei Steckenlassen des Zündschlüssels).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0027633Dokumentnummer
JJR_19720314_OGH0002_0080OB00038_7200000_001