Rechtssatz
Der vom Minderheitseigentümer oder Hälfteeigentümer ohne Zustimmung der übrigen Eigentumsgenossen abgeschlossene Bestandvertrag bindet diese nicht; sie können vielmehr gegen den Bestandnehmer mit Räumungsklage vorgehen (mit eingehender Darstellung der bisherigen, nicht einheitlichen Judikatur).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0013418Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026