RS OGH 2023/4/27 8Ob232/72; 2Ob52/75; 2Ob162/76; 8Ob72/80; 4Ob93/84 (4Ob94/84); 8Ob54/85; 14Ob53/86;

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Veröffentlicht am 14.11.1972
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Norm

ASVG §333 Abs4
  1. ASVG § 333 heute
  2. ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989

Rechtssatz

Ein Arbeitnehmer, der im eigenen Kraftwagen einen Arbeitskollegen desselben Betriebes zur Arbeitsstätte befördert, ohne daß ihm diese Beförderung vom gemeinsamen Arbeitgeber aufgetragen worden wäre, führt die Fahrt nicht im Rahmen des Betriebes und nicht in Erfüllung seiner Dienstpflicht aus. Er ist daher nicht als Aufseher im Betrieb zu werten (ZVR 1965/201 S 214).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0085280

Im RIS seit

14.11.1972

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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