Norm
ABGB §142 DaRechtssatz
Wenn es das Wohlergehen des Kindes erheischt, kann das Recht der leiblichen Eltern, mit ihm zu verkehren, eingeschränkt, erforderlichenfalls dieser Umgang überhaupt eingestellt werden (SZ 23/350 ua). Die Handhabe hiefür bietet namentlich § 178 ABGB, der zwar ausdrücklich nur vom Vater handelt, aber auch auf die Mutter Anwendung findet, sofern in ihrer Person eine der alternativ angeführten Voraussetzungen für die Heranziehung dieser Bestimmung gegeben ist (vgl Wentzel, Plessl bei Klang 2.Auflage I/1 S 232 Abs 2). Eine solche Voraussetzung ist ein ehrloses oder unsittliches Verhalten des betreffenden Elternteiles, wenn es dazu angetan ist, die seelische Entwicklung des Kindes zu gefährden (hier Einschränkung des Besuchsrechts auf 2 Besuche im Jahre in der Wohnung der Pflegeeltern).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047771Dokumentnummer
JJR_19730425_OGH0002_0070OB00055_7300000_001