Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Die Rechtsfrage der Fahrlässigkeit des Verkehrssicherungspflichtigen ist nach der Gefährdung am Unfallstag zu beurteilen. Ob es trotz bestehender Gefahrensituation bisher zu keinem Unfall kam, ist nicht entscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0023581Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2017