Norm
StVO §38 Abs1Rechtssatz
Keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die im Sinne des Abs 1 zu Recht und solchen, die zu Unrecht noch in die Kreuzung eingefahren sind.Keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die im Sinne des Absatz eins, zu Recht und solchen, die zu Unrecht noch in die Kreuzung eingefahren sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0075276Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009