Norm
KO aF §46 Abs1 Z2Rechtssatz
Schadenersatzansprüche wegen pflichtwidrigen, innerhalb seines Wirkungskreises liegenden Verhaltens des Masseverwalters können nach § 46 Abs 1 Z 2 KO als Masseforderungen geltend gemacht werden.Schadenersatzansprüche wegen pflichtwidrigen, innerhalb seines Wirkungskreises liegenden Verhaltens des Masseverwalters können nach Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 2, KO als Masseforderungen geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0064949Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.12.2025