RS OGH 2024/8/8 4Ob67/74; 1Ob705/79; 3Ob34/94; 8ObS240/97w; 4Ob230/02f; 5Ob276/02b; 7Ob162/11s; 5Ob2

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Veröffentlicht am 22.10.1974
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Rechtssatz

Soweit dem Ausnahmesatz ein gegenüber dem allgemeinen Grundsatz "engeres Prinzip" zugrunde liegt, ist innerhalb "dieses Prinzipes" eine erweiternde Auslegung und auch Analogie gestattet (Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 2. Auflage, 329; ähnlich Ehrenzweig 2. Auflage I/1 79 f; SZ 41/3).

Siehe Ds 6/71 vom 08.05.1972

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008937

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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