RS OGH 2025/12/18 1Ob219/74; 7Ob709/80; 8Ob697/86; 4Ob544/87; 4Ob548/90; 7Ob589/92; 1Ob125/99k; 6Ob2

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Veröffentlicht am 18.12.1974
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Rechtssatz

Hat der Vermieter im Vorhinein einem Mieterwechsel zugestimmt und überträgt der Mieter in der Folge sein Mietrecht einem anderen, so tritt dieser andere dann, ohne dass er einer weiteren Zustimmung des Vermieters bedarf, in die vollen Rechte und Pflichten des bisherigen Mieters ein; dieser scheidet aus dem Mietverhältnis aus, der neue Mieter wird voller Vertragspartner des Vermieters, es liegt eine Vertragsübernahme vor, der Übergang der Rechte Pflichten aus dem Bestandvertrag ist mit der Mitteilung an den Bestandgeber vollzogen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Weitergaberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0032700

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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