RS OGH 1975/1/16 10Os144/74, 13Os174/78, 10Os117/86, 12Os25/87

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Veröffentlicht am 16.01.1975
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Norm

StGB §167 Abs2 Z2

Rechtssatz

Ob der Täter, der mit dem Geschädigten einen Ratenvergleich abgeschlossen hat, trotz Verzuges mit einer Rate straffrei bleibt, hängt davon ab, ob nach dem Willen der Vertragspartner nur die Erfüllung der Schadenersatzpflicht bis zu einem bestimmten Endtermin wesentlich ist oder auch die Gutmachung in ziffermäßig und zeitlich genau festgelegten Raten (Terminsverlust!).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0095420

Dokumentnummer

JJR_19750116_OGH0002_0100OS00144_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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