RS OGH 1975/2/18 5Ob11/75, 3Ob154/78, 1Ob612/79, 8Ob132/79 (8Ob133/79), 5Ob736/81, 3Ob505/83, 7Ob571

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Veröffentlicht am 18.02.1975
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Norm

ZPO §503 Z2 C1a

Rechtssatz

Das Berufungsverfahren bleibt mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht auseinandersetzt, weil ein Sachverständigen - Kostenvorschuss nicht rechtzeitig erlegt wird. Das Berufungsgericht hat sich vielmehr im Einzelnen mit den Ausführungen des Berufungswerbers zur Beweiswürdigung des Erstgerichtes soweit zu befassen, als dies ohne Beiziehung eines Sachverständigen möglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0042993

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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