RS OGH 2023/6/21 2Ob31/75; 8Ob6/76; 6Ob578/81; 2Ob196/82; 2Ob64/83; 2Ob574/83; 7Ob682/84; 2Ob27/84;

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Veröffentlicht am 20.03.1975
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Rechtssatz

Im Falle von Vergleichsverhandlungen über die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen handelt es sich um einen von der Rechtsprechung herausgebildeten besonderen Fall einer Ablaufshemmung (§§ 7, 863, 914, 1494 ff ABGB).Im Falle von Vergleichsverhandlungen über die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen handelt es sich um einen von der Rechtsprechung herausgebildeten besonderen Fall einer Ablaufshemmung (Paragraphen 7, 863, 914, 1494, ff ABGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0034518

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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