RS OGH 2014/6/5 10Os53/75, 10Os41/79, 11Os97/83, 13Os33/14y

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Veröffentlicht am 29.04.1975
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Rechtssatz

Die bloße Verweigerung der Auskunftserteilung erfüllt nicht den Tatbestand der Begünstigung nach dem § 299 StGB.Die bloße Verweigerung der Auskunftserteilung erfüllt nicht den Tatbestand der Begünstigung nach dem Paragraph 299, StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0096072

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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