RS OGH 2025/4/24 1Ob191/75; 5Ob626/76; 1Ob617/79; 2Ob572/80; 3Ob533/82 (5Ob534/82); 1Ob3/83; 6Ob554/

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Veröffentlicht am 08.10.1975
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Rechtssatz

Bei Schadenersatzverpflichtungen aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis (culpa in contrahendo) ist der Vertrauensschaden (negatives Vertragsinteresse) zu ersetzen. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn die Pflichtverletzung nicht begangen worden wäre. Nach dem Grad des Verschuldens ist entweder eigentliche Schadloshaltung oder auch der entgangene Gewinn zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0016374

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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