RS OGH 2023/10/31 1Ob217/75; 8Ob528/81; 6Ob618/81; 6Ob717/82; 7Ob654/85; 8Ob51/86; 1Ob642/90; 3Ob502

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Veröffentlicht am 29.10.1975
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Rechtssatz

Der im Prozess geltend gemachte Anspruch, also der Streitgegenstand, ist nicht ident mit dem materiell-rechtlichen Anspruch. Das Gericht entscheidet im Prozess nicht über das Privatrechtsverhältnis als solches, sondern über ein aus dem Privatrechtsverhältnis abgeleitetes Begehren. Der prozessuale Begriff des Streitgegenstandes wird durch das Klagebegehren und den rechtserzeugenden Sachverhalt bestimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037419

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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