Rechtssatz
Selbst eine (von vornherein gegebene) leichte Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Vorgaben des Täters braucht die Annahme des Merkmals der Täuschung im Sinne des § 146 StGB nicht auszuschließen.Selbst eine (von vornherein gegebene) leichte Erkennbarkeit der Unrichtigkeit der Vorgaben des Täters braucht die Annahme des Merkmals der Täuschung im Sinne des Paragraph 146, StGB nicht auszuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094032Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021