RS OGH 2024/12/18 5Ob200/75; 5Ob313/78; 4Ob16/79; 4Ob42/79; 6Ob567/85; 1Ob598/95; 4Ob2246/96i; 3Ob24

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Veröffentlicht am 16.12.1975
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Rechtssatz

Die Regeln über die Beweislastverteilung greifen nur dann ein, wenn das Beweisverfahren ohne subsumtionsfähiges Sachverhaltsergebnis geblieben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0039872

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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