Rechtssatz
Die Regeln über die Beweislastverteilung greifen nur dann ein, wenn das Beweisverfahren ohne subsumtionsfähiges Sachverhaltsergebnis geblieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0039872Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.03.2025