RS OGH 2025/10/15 10Os146/75; 12Os205/77; 12Os22/78; 9Os209/77; 9Os181/78; 13Os29/79; 9Os77/79; 11Os

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Veröffentlicht am 07.01.1976
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Rechtssatz

Bei den erfolgsqualifizierten Delikten enthält die vorsätzliche Grundtat als selbständig strafbares Vorsatzdelikt stets einen Verstoß gegen die gebotene Vorsicht im Hinblick auf die Vermeidung des Erfolges.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089253

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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