RS OGH 2025/10/14 11Os10/76; 13Os76/76; 12Os69/78; 12Os92/78; 9Os21/80; 13Os15/80; 10Os38/80; 10Os14

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Veröffentlicht am 01.04.1976
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Rechtssatz

Unrechtmäßig bereichert sich, wer keinen Anspruch auf die durch die Tat bewirkte Vermehrung seines faktischen Vermögens hat; bei Beurteilung des Bereicherungsvorsatzes kommt es auf die Vermehrung des faktischen Vermögens und nicht darauf an, inwieweit auch rechtlich eine Erhöhung des Vermögensstandes eingetreten ist.

OLG Wien vom 25.03.1975, 13 Bs 96/75

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094107

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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