Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Das gewaltsame Eindringen in einen Raum ist ausschließlich in der Z 1 des § 129 StGB normiert, die Überwindung einer einen Raum sichernden Sperrvorrichtung kann nicht der Z 3 des § 129 StGB untergeordnet werden.Das gewaltsame Eindringen in einen Raum ist ausschließlich in der Ziffer eins, des Paragraph 129, StGB normiert, die Überwindung einer einen Raum sichernden Sperrvorrichtung kann nicht der Ziffer 3, des Paragraph 129, StGB untergeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093611Dokumentnummer
JJR_19760512_OGH0002_0090OS00027_7600000_002