RS OGH 2006/3/29 1Ob621/76, 5Ob609/76, 1Ob756/78, 6Ob559/79, 5Ob577/81, 1Ob507/82, 3Ob523/82, 5Ob512

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Veröffentlicht am 02.06.1976
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Rechtssatz

Als Entschädigung ist die Differenz zwischen dem Vermögen des Enteigneten im Zustand vor und im Zustand nach der Enteignung zu gewähren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0057975

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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