RS OGH 2024/7/25 6Ob18/76; 6Ob12/76; 7Ob529/80; 6Ob8/87; 6Ob232/09z; 7Ob56/10a; 6Ob121/10b; 2Ob75/24

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Veröffentlicht am 16.09.1976
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Rechtssatz

Die Frage, nach welchen Grundsätzen im allgemeinen landwirtschaftliche Güter zur Bemessung der Pflichtteile zu bewerten sind, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0099283

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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