RS OGH 2018/12/18 13Os120/76, 11Os177/76, 10Os152/85, 13Os173/94 (13Os174/94), 13Os113/95, 13Os109/9

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Veröffentlicht am 19.11.1976
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Rechtssatz

Die Stellung einer Eventualfrage nach § 142 Abs 2 StGB verlangt, daß (abweichend von der Hauptfrage nach § 142 Abs 1 StGB) ein gegenüber der Anklageschilderung anderer Tathergang - nicht eine andere rechtliche Beurteilung - indiziert ist.Die Stellung einer Eventualfrage nach Paragraph 142, Absatz 2, StGB verlangt, daß (abweichend von der Hauptfrage nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB) ein gegenüber der Anklageschilderung anderer Tathergang - nicht eine andere rechtliche Beurteilung - indiziert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094300

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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