RS OGH 1977/2/16 1Ob4/77, 1Ob37/83, 1Ob10/93

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Veröffentlicht am 16.02.1977
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Norm

ABGB §1295 Ia3b
AHG §1 H

Rechtssatz

Für das Entstehen eines Amtshaftungsanspruches wird gefordert, daß die zu einer Kausalkette zu verknüpfenden Tatsachen in einem solchen nahen äußeren Zusammenhang stehen, daß dem natürlichen und gewöhnlichen Verlauf der Dinge nach angenommen werden kann, die eine sei aus der anderen hervorgegangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022636

Dokumentnummer

JJR_19770216_OGH0002_0010OB00004_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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