RS OGH 1982/10/14 12Os70/77, 13Os4/82, 12Os134/82

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Veröffentlicht am 23.06.1977
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Rechtssatz

Die im Zuge der Überwältigung des Opfers erfolgenden Beschädigung von Kleidungsstücken ist dem Täter neben dem Verbrechen der Notzucht nicht gesondert zuzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091151

Dokumentnummer

JJR_19770623_OGH0002_0120OS00070_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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