Norm
DSt 1872 allgRechtssatz
Die für die Strafbemessung maßgebenden Grundsätze des Strafgesetzbuches (§§ 32 ff StGB) sind auch für das anwaltliche Disziplinarverfahren sinngemäß heranzuziehen.Die für die Strafbemessung maßgebenden Grundsätze des Strafgesetzbuches (Paragraphen 32, ff StGB) sind auch für das anwaltliche Disziplinarverfahren sinngemäß heranzuziehen.
Entscheidungstexte